Kanzlei Roters

Arbeitsrecht

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berate und vertrete ich Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg. Sie erhalten eine persönliche, verständliche und auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung – von der ersten rechtlichen Einschätzung bis zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung.

Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen können erhebliche berufliche und wirtschaftliche Folgen haben. Bei einer Kündigung, Abmahnung oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag ist häufig schnelles Handeln erforderlich. Auch Arbeitgeber benötigen rechtssichere und praktikable Lösungen, um Konflikte zu vermeiden und unternehmerische Entscheidungen ordnungsgemäß umzusetzen.

Beratung im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zum Individualarbeitsrecht gehören insbesondere der Arbeitsvertrag, die Vergütung, der Urlaubsanspruch, die Abmahnung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das kollektive Arbeitsrecht betrifft unter anderem die Beteiligungsrechte des Betriebsrats, Betriebsvereinbarungen und tarifrechtliche Fragen.

Da die arbeitsrechtlichen Vorschriften auf verschiedene Gesetze verteilt sind und durch die aktuelle Rechtsprechung fortlaufend konkretisiert werden, kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft dabei, Risiken zu erkennen und die nächsten Schritte fundiert vorzubereiten.

Kündigung und Kündigungsschutzklage

Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis nicht zwangsläufig wirksam. Formfehler, ein fehlender oder nicht tragfähiger Kündigungsgrund, eine fehlerhafte Sozialauswahl oder ein bestehender Sonderkündigungsschutz können für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein.

Arbeitnehmer müssen besonders auf die kurze Klagefrist achten: Soll die Wirksamkeit einer schriftlichen Kündigung gerichtlich überprüft werden, muss die Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Warten Sie daher nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist. Lassen Sie das Kündigungsschreiben und die Umstände der Kündigung möglichst frühzeitig prüfen.

  • Betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigung
  • Ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Kündigung während Krankheit, Schwangerschaft oder Elternzeit
  • Kündigungsschutzklage und Vertretung vor dem Arbeitsgericht
  • Abfindung, Freistellung und Arbeitszeugnis

Abmahnung im Arbeitsrecht

Eine arbeitsrechtliche Abmahnung beanstandet ein bestimmtes Verhalten und kann eine spätere verhaltensbedingte Kündigung vorbereiten. Deshalb sollte sie nicht vorschnell hingenommen werden. Zu prüfen ist unter anderem, ob der geschilderte Sachverhalt zutrifft, das beanstandete Verhalten eine Pflichtverletzung darstellt und die Abmahnung verhältnismäßig ist.

Abhängig vom Einzelfall kann es sinnvoll sein, eine Gegendarstellung abzugeben, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu verlangen oder zunächst bewusst nicht zu reagieren. Welche Vorgehensweise zweckmäßig ist, sollte nach einer Prüfung der konkreten Situation entschieden werden.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Neben dem Beendigungszeitpunkt können darin unter anderem eine Abfindung, eine Freistellung, offene Urlaubsansprüche, variable Vergütungsbestandteile und die Erteilung eines Arbeitszeugnisses geregelt werden.

Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben, beispielsweise für den Bezug von Arbeitslosengeld. Unterschreiben Sie deshalb nicht unter Zeitdruck. Lassen Sie den Vertragsentwurf und die wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst vor der Unterzeichnung prüfen.

Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht bei jeder Kündigung. Ob eine Abfindung beansprucht oder im Rahmen einer Verhandlung erreicht werden kann, hängt von der jeweiligen rechtlichen und tatsächlichen Ausgangslage ab.

Arbeitsvertrag prüfen und gestalten

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Unklare oder unwirksame Regelungen führen häufig erst dann zu Problemen, wenn bereits ein Konflikt entstanden ist. Ich prüfe bestehende Arbeitsverträge und unterstütze Arbeitgeber bei der rechtssicheren Gestaltung individueller Vertragsregelungen.

  • Probezeit und Befristung
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Vergütung, Prämien und Sonderzahlungen
  • Urlaub und Urlaubsabgeltung
  • Versetzung und Tätigkeitsbeschreibung
  • Nebentätigkeit und Wettbewerbsverbote
  • Ausschlussfristen und Rückzahlungsklauseln

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer geht es im Arbeitsrecht häufig um die Sicherung des Arbeitsplatzes, die Durchsetzung offener Vergütungsansprüche oder die faire Ausgestaltung einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ich erläutere Ihnen die rechtliche Ausgangslage verständlich und entwickle mit Ihnen eine passende Vorgehensweise.

  • Prüfung von Kündigung und Aufhebungsvertrag
  • Vorgehen gegen eine Abmahnung
  • Ausstehender Lohn und Überstundenvergütung
  • Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung
  • Elternzeit, Mutterschutz und Teilzeit
  • Mobbing und Benachteiligung am Arbeitsplatz

Arbeitsrechtliche Beratung für Arbeitgeber

Arbeitgeber unterstütze ich bei der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverhältnissen und bei der Lösung betrieblicher Konflikte. Ziel ist es, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zugleich praktikable betriebliche Entscheidungen zu ermöglichen.

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Abmahnungen und Personalmaßnahmen
  • Vorbereitung und Ausspruch von Kündigungen
  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
  • Betriebsübergang und betriebliche Veränderungen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Häufige Fragen zum Arbeitsrecht

Wie schnell muss ich nach einer Kündigung handeln?

Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden. Wegen dieser kurzen Frist sollten Sie möglichst umgehend anwaltlichen Rat einholen.

Habe ich nach einer Kündigung immer Anspruch auf eine Abfindung?

Nein, nicht jede Kündigung führt automatisch zu einem Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann sich beispielsweise aus einer Vereinbarung, einem Sozialplan oder dem Ergebnis von Verhandlungen ergeben. Die Erfolgsaussichten sind anhand des Einzelfalls zu beurteilen.

Sollte ich einen Aufhebungsvertrag sofort unterschreiben?

Ein Aufhebungsvertrag sollte grundsätzlich nicht ungeprüft unterschrieben werden. Nach der Unterzeichnung lässt er sich häufig nur schwer beseitigen. Außerdem können sich Nachteile beim Arbeitslosengeld ergeben.

Kann eine Kündigung während einer Krankheit erfolgen?

Eine Arbeitsunfähigkeit verhindert den Ausspruch einer Kündigung nicht automatisch. Ob die Kündigung wirksam ist, hängt jedoch von den konkreten Umständen und den gesetzlichen Voraussetzungen ab.

Ihre Fachanwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Maike Roters ist seit 2009 anwaltlich tätig und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte außergerichtlich sowie vor den Arbeitsgerichten.

Termine sind an den Kanzleistandorten in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg nach Vereinbarung möglich.

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Telefon: 06151 / 6292300
E-Mail: info@kanzlei-roters.de

Bitte beachten Sie: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.