Kanzlei Roters

Familienrecht

Trennung, Scheidung und familienrechtliche Konflikte betreffen sehr persönliche Lebensbereiche. Neben emotionalen Belastungen entstehen häufig Fragen zu Unterhalt, Vermögen, der gemeinsamen Wohnung und der Betreuung der Kinder. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, die eigene Situation zu ordnen und tragfähige Entscheidungen für die Zukunft zu treffen.

Die MR Kanzlei berät und vertritt Sie in familienrechtlichen Angelegenheiten – von der ersten Orientierung nach einer Trennung über außergerichtliche Vereinbarungen bis zur Vertretung vor dem Familiengericht. Persönliche Beratungstermine sind in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg möglich.

Beratung bei Trennung und Scheidung

Mit einer Trennung verändern sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bereits vor Einleitung eines Scheidungsverfahrens sollten wichtige Fragen geklärt und erforderliche Unterlagen gesichert werden.

  • Beginn und Dokumentation der Trennung
  • Nutzung der gemeinsamen Wohnung
  • Aufteilung laufender Kosten und Verbindlichkeiten
  • Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Gemeinsames Vermögen und gemeinsame Konten
  • Hausrat und persönliche Gegenstände
  • Vorbereitung des Scheidungsverfahrens

Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung kann möglich sein. Entscheidend ist, dass die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich aufgehoben wird. Wie eine solche Trennung im Einzelfall gestaltet und nachgewiesen werden kann, sollte rechtzeitig besprochen werden.

Scheidung und Trennungsjahr

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. In der Regel setzt eine Scheidung voraus, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Vor Ablauf des Trennungsjahres kommt eine Scheidung nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Im Scheidungsverfahren können neben der eigentlichen Auflösung der Ehe weitere Angelegenheiten zu klären sein. Dazu gehören insbesondere der Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüche, der Zugewinnausgleich sowie Fragen zur Ehewohnung und zum Hausrat.

Ablauf eines Scheidungsverfahrens

  1. Prüfung der Voraussetzungen und Vorbereitung des Scheidungsantrags
  2. Einreichung des Scheidungsantrags beim zuständigen Familiengericht
  3. Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten
  4. Klärung des Versorgungsausgleichs und möglicher Folgesachen
  5. Scheidungstermin vor dem Familiengericht
  6. Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses

Für die Einreichung eines Scheidungsantrags ist grundsätzlich eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Ob der andere Ehegatte ebenfalls eine eigene anwaltliche Vertretung benötigt, hängt insbesondere davon ab, ob eigene Anträge gestellt werden sollen.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

Während der Trennungszeit kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen, wenn die Einkommensverhältnisse der Ehegatten unterschiedlich sind und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Nach der Scheidung gilt grundsätzlich der Gedanke der Eigenverantwortung. Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen fortbestehen.

  • Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Betreuungsunterhalt
  • Unterhalt wegen Krankheit oder Erwerbslosigkeit
  • Auskunft über Einkommen und Vermögen
  • Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsforderungen
  • Änderung eines bestehenden Unterhaltstitels

Unterhaltsansprüche sollten nicht unnötig aufgeschoben werden. Ob und ab welchem Zeitpunkt Unterhalt für die Vergangenheit verlangt werden kann, hängt von den konkreten Umständen und den zuvor unternommenen Schritten ab.

Kindesunterhalt

Eltern sind ihren Kindern grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet. Lebt ein minderjähriges Kind überwiegend bei einem Elternteil, erfüllt dieser seine Verpflichtung regelmäßig durch Betreuung und Versorgung. Der andere Elternteil leistet in der Regel Barunterhalt.

Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich insbesondere nach dem bereinigten Einkommen, dem Alter des Kindes, dem Betreuungsmodell und weiteren unterhaltsrechtlich relevanten Umständen. Die Düsseldorfer Tabelle dient hierbei als wichtige Orientierung, ersetzt jedoch keine Prüfung des Einzelfalls.

  • Berechnung des laufenden Kindesunterhalts
  • Auskunft über Einkommen und Vermögen
  • Mehr- und Sonderbedarf des Kindes
  • Unterhalt im Wechselmodell
  • Unterhalt für volljährige Kinder
  • Beurkundung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen
  • Abänderung eines Unterhaltstitels

Sorgerecht

Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen wichtige Entscheidungen für das Kind grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Dazu können beispielsweise Fragen zum gewöhnlichen Aufenthalt, zur Schulwahl, zu medizinischen Behandlungen oder zu wichtigen behördlichen Angelegenheiten gehören.

Die Trennung der Eltern führt nicht automatisch zu einer Änderung des gemeinsamen Sorgerechts. Können sich die Eltern in einer wesentlichen Angelegenheit nicht einigen, kann eine gerichtliche Entscheidung erforderlich werden. Maßgeblich ist stets das Wohl des Kindes.

  • Gemeinsame und alleinige elterliche Sorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Entscheidungen zu Schule und Gesundheit
  • Umzug mit dem gemeinsamen Kind
  • Übertragung einzelner Teilbereiche der elterlichen Sorge
  • Einstweilige gerichtliche Regelungen in dringenden Fällen

Umgangsrecht

Kinder haben grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Gleichzeitig sind die Eltern berechtigt und verpflichtet, den Kontakt des Kindes zum jeweils anderen Elternteil zu ermöglichen und zu fördern.

Eine starre gesetzliche Standardregelung für den Umfang des Umgangs gibt es nicht. Die passende Gestaltung richtet sich unter anderem nach dem Alter des Kindes, der bisherigen Betreuung, den Entfernungen zwischen den Haushalten und den individuellen Bedürfnissen des Kindes.

  • Erarbeitung einer einvernehmlichen Umgangsregelung
  • Umgang an Wochenenden, Feiertagen und in den Ferien
  • Wechselmodell und erweiterter Umgang
  • Begleiteter Umgang
  • Durchsetzung oder Änderung einer Umgangsregelung
  • Gerichtliche Regelung bei anhaltenden Konflikten

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Haben Ehegatten keinen abweichenden Ehevertrag geschlossen, leben sie grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Vermögen bleibt während der Ehe getrennt. Bei Beendigung des Güterstands kann jedoch der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs ausgeglichen werden.

Für eine sachgerechte Berechnung müssen Anfangs- und Endvermögen beider Ehegatten ermittelt werden. Immobilien, Unternehmensbeteiligungen, Schenkungen, Erbschaften und bestehende Verbindlichkeiten können die Berechnung erheblich beeinflussen.

  • Auskunft über Vermögen und Verbindlichkeiten
  • Berechnung des Zugewinnausgleichs
  • Bewertung von Immobilien und Unternehmen
  • Gemeinsame Immobilie und laufende Darlehen
  • Gemeinsame Konten und sonstige Vermögenswerte
  • Außergerichtliche Vereinbarungen zur Vermögensaufteilung

Ehevertrag und Trennungsvereinbarung

Durch einen Ehevertrag können Ehegatten ihre vermögensrechtlichen Verhältnisse, Unterhaltsfragen und weitere Folgen einer möglichen Trennung individuell regeln. Eine Vereinbarung kann vor der Eheschließung, während der Ehe oder anlässlich einer Trennung getroffen werden.

Eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung kann helfen, langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Je nach Inhalt kann eine notarielle Beurkundung erforderlich sein.

  • Güterstand und Zugewinnausgleich
  • Ehegattenunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung und Immobilien
  • Hausrat und gemeinsame Verbindlichkeiten
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Außergerichtliche Einigung oder Familiengericht

Eine einvernehmliche Regelung kann familiäre Belastungen und Kosten reduzieren. Sie ist jedoch nur sinnvoll, wenn die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen bekannt sind und die Vereinbarung die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt.

Wir prüfen Ihre persönliche Situation, erläutern Ihnen die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit der anderen Seite. Wenn eine außergerichtliche Lösung nicht erreichbar oder eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich ist, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Familiengericht.

Anwaltliche Beratung im Familienrecht in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg

Die MR Kanzlei unterstützt Sie bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie bei der familienrechtlichen Vermögensauseinandersetzung. Dabei legen wir Wert auf eine persönliche Beratung, verständliche Erläuterungen und eine Lösung, die Ihre individuelle Lebenssituation berücksichtigt.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Darmstadt, Groß-Gerau oder Aschaffenburg.

Telefon: 06151 / 6292300
E-Mail: info@kanzlei-roters.de
Anfahrt: Kanzleistandorte und Anfahrt

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.