Kanzlei Roters

Privates Baurecht

Bauvorhaben sind technisch, wirtschaftlich und rechtlich anspruchsvoll. Unklare Verträge, Verzögerungen, Nachträge oder Baumängel können erhebliche Kosten verursachen. Die MR Kanzlei berät Bauherren, Auftraggeber, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe im privaten Baurecht.

Rechtsanwältin Maike Roters unterstützt Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Verträgen, während der Durchführung eines Bauvorhabens sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr baurechtlicher Ansprüche. Beratungstermine sind in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg möglich.

Was gehört zum privaten Baurecht?

Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den an einem Bauvorhaben beteiligten Personen und Unternehmen. Dazu zählen insbesondere Bauherren, Generalunternehmer, Bauträger, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe.

Im Mittelpunkt stehen die vertraglich vereinbarten Bauleistungen. Rechtliche Fragen können vor Beginn der Arbeiten, während der Bauausführung, bei der Abnahme oder erst nach Fertigstellung des Bauwerks entstehen.

  • Erstellung und Prüfung von Bauverträgen
  • Baubegleitende rechtliche Beratung
  • Nachträge und zusätzliche Vergütungsforderungen
  • Verzögerungen und Überschreitung vereinbarter Termine
  • Abnahme und Abnahmeprotokoll
  • Baumängel und Gewährleistungsansprüche
  • Werklohn- und Vergütungsforderungen

Bauvertrag vor der Unterzeichnung prüfen

Ein sorgfältig gestalteter Bauvertrag schafft Klarheit über die geschuldeten Leistungen, die Vergütung und den vorgesehenen Bauablauf. Unvollständige Leistungsbeschreibungen oder widersprüchliche Vertragsunterlagen können später zu Auseinandersetzungen über Kosten, Ausführungsstandards und Termine führen.

Vor der Unterzeichnung sollte deshalb geprüft werden, ob die wesentlichen Leistungen und Verantwortlichkeiten eindeutig geregelt sind. Besonderes Augenmerk gilt unter anderem den folgenden Punkten:

  • Genaue Beschreibung der geschuldeten Bauleistungen
  • Vergütung und Zahlungsplan
  • Abschlagszahlungen und Sicherheiten
  • Ausführungsfristen und Fertigstellungstermine
  • Umgang mit Änderungen und zusätzlichen Leistungen
  • Vertragsstrafen und Haftungsregelungen
  • Voraussetzungen und Folgen der Abnahme
  • Einbeziehung der VOB/B

Auch bereits vorgelegte Vertragsentwürfe können auf rechtliche Risiken und unklare Klauseln geprüft werden. Das gilt sowohl für Bauverträge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als auch für Vereinbarungen, in die Regelungen der VOB/B einbezogen werden sollen.

Rechtliche Begleitung während der Bauphase

Viele Konflikte entstehen bereits während der Ausführung. Der Auftraggeber verlangt eine Änderung, zusätzliche Arbeiten werden erforderlich oder die Vertragsparteien sind unterschiedlicher Ansicht darüber, ob eine Leistung bereits im vereinbarten Preis enthalten ist.

Eine frühzeitige rechtliche Prüfung kann verhindern, dass sich Meinungsverschiedenheiten bis zum Abschluss des Bauvorhabens verfestigen. Schriftliche Vereinbarungen und eine nachvollziehbare Dokumentation des Bauablaufs sind dabei besonders wichtig.

  • Prüfung und Abwehr von Nachtragsforderungen
  • Durchsetzung zusätzlicher Vergütungsansprüche
  • Behinderungsanzeigen und Bauzeitverlängerungen
  • Verzug und Überschreitung von Fertigstellungsterminen
  • Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
  • Kündigung eines Bauvertrags

Baumängel erkennen und Ansprüche sichern

Von einem Baumangel kann insbesondere dann auszugehen sein, wenn die ausgeführte Leistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht, sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet oder nicht den üblicherweise zu erwartenden Standard erreicht.

Typische Auseinandersetzungen betreffen beispielsweise Feuchtigkeit, Risse, undichte Dächer oder Fenster, mangelhafte Abdichtungen, fehlerhafte Installationen und Abweichungen von der vereinbarten Planung. Ob tatsächlich ein rechtlich erheblicher Mangel vorliegt, muss anhand des Vertrags, der Leistungsbeschreibung und der konkreten Ausführung geprüft werden.

Bei Anzeichen für einen Baumangel sollten der Zustand und die weitere Entwicklung möglichst genau dokumentiert werden. Neben Fotografien und Schriftverkehr kann die Begutachtung durch einen Bausachverständigen erforderlich sein. Bevor eigenständig Mängel beseitigt oder weitreichende Erklärungen abgegeben werden, sollte die rechtliche Ausgangslage geprüft werden.

Mögliche Rechte bei Baumängeln

  • Nacherfüllung beziehungsweise Beseitigung des Mangels
  • Selbstvornahme und Ersatz erforderlicher Aufwendungen
  • Minderung der vereinbarten Vergütung
  • Rücktritt unter den gesetzlichen Voraussetzungen
  • Schadensersatz bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen

Welche Rechte konkret bestehen und in welcher Reihenfolge sie geltend gemacht werden sollten, hängt vom Vertrag, dem Stand des Bauvorhabens und den Umständen des Einzelfalls ab.

Die Abnahme als wichtiger Zeitpunkt

Die Abnahme ist im Baurecht von besonderer Bedeutung. Mit ihr können wichtige Rechtsfolgen verbunden sein, etwa für die Fälligkeit der Vergütung, die Beweislast und den Beginn von Verjährungsfristen.

Festgestellte Mängel sollten bei einer förmlichen Abnahme möglichst konkret in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden. Ob eine Abnahme erklärt, verweigert oder nur unter Vorbehalt vorgenommen werden sollte, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vor einer Abnahme mit erkennbaren oder streitigen Mängeln empfiehlt sich eine rechtliche und gegebenenfalls technische Prüfung.

Werklohn und offene Vergütungsforderungen

Nicht nur Auftraggeber benötigen Unterstützung im privaten Baurecht. Bauunternehmen und Handwerksbetriebe sehen sich häufig mit einbehaltenen Abschlagszahlungen, gekürzten Schlussrechnungen oder streitigen Nachträgen konfrontiert.

Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Vergütungsansprüche bestehen und ob die Forderung bereits fällig ist. Ebenso unterstützen wir Auftraggeber bei der Prüfung und Abwehr unberechtigter oder nicht nachvollziehbarer Forderungen.

Für wen sind wir im privaten Baurecht tätig?

  • Private und gewerbliche Bauherren
  • Immobilieneigentümer und Auftraggeber
  • Bauunternehmen und Generalunternehmer
  • Handwerks- und Fachbetriebe

Anwältin für privates Baurecht in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg

Rechtsanwältin Maike Roters berät und vertritt Sie bei rechtlichen Fragen rund um Bauverträge, Baumängel und Vergütungsforderungen. Ziel ist es, Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen, sachgerechte Lösungen zu entwickeln und Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich zu verfolgen.

Vereinbaren Sie einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte in Darmstadt, Groß-Gerau oder Aschaffenburg.

Telefon: 06151 / 6292300
E-Mail: info@kanzlei-roters.de

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.