Kanzlei Roters

Sozialrecht

Wurde eine Sozialleistung abgelehnt, ein Pflegegrad nicht anerkannt oder eine Rente nicht bewilligt? Bestehen Unklarheiten über den sozialversicherungsrechtlichen Status oder fordert die Deutsche Rentenversicherung Beiträge nach? Als Fachanwältin für Sozialrecht unterstütze ich Privatpersonen, Selbstständige, Arbeitgeber und Leistungserbringer bei der Prüfung und Durchsetzung ihrer Rechte.

Rechtsanwältin Maike Roters berät und vertritt Sie im Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht – von der Prüfung eines Bescheids über das Widerspruchsverfahren bis zur Klage vor dem Sozialgericht. Persönliche Beratungstermine sind in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg möglich.

Wann benötigen Sie anwaltliche Unterstützung im Sozialrecht?

Das Sozialrecht betrifft viele Situationen, in denen Menschen auf Leistungen und soziale Absicherung angewiesen sind. Entscheidungen von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern, Pflegekassen, Agenturen für Arbeit und anderen Sozialleistungsträgern können erhebliche gesundheitliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben.

Anwaltliche Unterstützung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:

  • eine beantragte Sozialleistung abgelehnt oder gekürzt wurde,
  • Sie einen belastenden Bescheid erhalten haben,
  • eine Behörde trotz eingereichter Unterlagen nicht entscheidet,
  • ein medizinisches Gutachten Ihre Einschränkungen nicht ausreichend berücksichtigt,
  • Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden,
  • der Status als abhängig beschäftigt oder selbstständig ungeklärt ist oder
  • ein Widerspruchs- oder Klageverfahren erforderlich wird.

Krankenversicherung und Krankengeld

Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenversicherung entstehen häufig, wenn medizinisch notwendige Leistungen, Hilfsmittel, Behandlungen oder Rehabilitationsmaßnahmen nicht bewilligt werden. Auch die Beendigung oder Ablehnung von Krankengeld kann für Versicherte zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

  • Ablehnung oder Einstellung von Krankengeld
  • Fragen zum Versicherungsverhältnis
  • Medizinische Behandlungen und Hilfsmittel
  • Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
  • Beitragsforderungen der Krankenkasse
  • Prüfung von Bescheiden und Gutachten

Ich prüfe die Entscheidung der Krankenkasse, die zugrunde liegenden medizinischen Unterlagen und die Möglichkeiten eines Widerspruchs oder gerichtlichen Verfahrens.

Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrente

Wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, ist häufig auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen. Die rechtliche Bewertung einer Erwerbsminderung hängt nicht allein von einer Diagnose ab. Entscheidend ist unter anderem, in welchem zeitlichen Umfang eine Tätigkeit unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes noch ausgeübt werden kann.

  • Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung
  • Ablehnung eines Rentenantrags
  • Befristung oder Entziehung einer Erwerbsminderungsrente
  • Anerkennung von Versicherungs- und Beitragszeiten
  • Medizinische und berufliche Rehabilitation
  • Widerspruch und Klage gegen Rentenbescheide

Pflegegrad und Leistungen der Pflegeversicherung

Der festgestellte Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung beansprucht werden können. Wird ein Pflegegrad abgelehnt oder niedriger eingestuft als erwartet, sollte geprüft werden, ob der tatsächliche Unterstützungsbedarf vollständig erfasst wurde.

  • Erstmalige Feststellung eines Pflegegrads
  • Höherstufung eines bestehenden Pflegegrads
  • Widerspruch gegen die Ablehnung oder Einstufung
  • Prüfung des zugrunde liegenden Pflegegutachtens
  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Weitere Leistungen der Pflegeversicherung

Schwerbehindertenrecht und Grad der Behinderung

Bei der Feststellung des Grades der Behinderung kommt es auf die Auswirkungen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben an. Mehrere Erkrankungen werden dabei nicht lediglich zusammengerechnet, sondern in ihrer Gesamtwirkung beurteilt.

  • Feststellung des Grades der Behinderung (GdB)
  • Neufeststellungs- und Verschlimmerungsantrag
  • Anerkennung von Merkzeichen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Gleichstellung im Arbeitsleben
  • Widerspruch gegen einen ablehnenden Bescheid

Arbeitslosengeld und sozialrechtliche Sperrzeit

Nach dem Verlust des Arbeitsplatzes treffen Arbeitsrecht und Sozialrecht unmittelbar aufeinander. Eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Auch bei einer Arbeitgeberkündigung können Fragen zur Arbeitslosmeldung, Anspruchsdauer oder zu einer verhängten Sperrzeit entstehen.

  • Arbeitslosengeld I
  • Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
  • Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
  • Ablehnungs- und Aufhebungsbescheide
  • Erstattungsforderungen der Agentur für Arbeit

Durch die fachanwaltliche Tätigkeit im Arbeitsrecht und Sozialrecht können die arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Folgen gemeinsam betrachtet werden. Dies ist insbesondere vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags von Bedeutung.

Statusfeststellungsverfahren und Scheinselbstständigkeit

Für Selbstständige, Auftraggeber und Unternehmen kann die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Maßgeblich ist nicht allein die Bezeichnung im Vertrag, sondern auch, wie die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

Im Statusfeststellungsverfahren prüft die Deutsche Rentenversicherung Bund den Erwerbsstatus anhand einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls.

  • Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Erwerbsstatus
  • Vorbereitung und Begleitung eines Statusfeststellungsverfahrens
  • Gestaltung und Prüfung von Vertragsverhältnissen
  • Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit
  • Widerspruch und Klage gegen Statusentscheidungen

Betriebsprüfung und Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen

Betriebsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung können zu erheblichen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Betroffen sind beispielsweise die Einordnung freier Mitarbeiter, die Beitragspflicht bestimmter Vergütungsbestandteile oder die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern.

  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Prüfung von Anhörungsschreiben und Betriebsprüfungsbescheiden
  • Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Säumniszuschläge und persönliche Haftungsrisiken
  • Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge
  • Widerspruchs- und Klageverfahren

Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztrecht regelt die Teilnahme von Ärzten und anderen Leistungserbringern an der vertragsärztlichen Versorgung. Es liegt an der Schnittstelle von Sozialrecht, Gesundheitsrecht und Berufsrecht.

  • Zulassungs- und Ermächtigungsfragen
  • Vertragsärztliche Pflichten
  • Honorar- und Abrechnungsfragen
  • Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen
  • Rechtliche Auseinandersetzungen mit zuständigen Körperschaften und Gremien

Bescheid erhalten: Fristen beachten

Gegen einen belastenden sozialrechtlichen Bescheid kann regelmäßig innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Für die konkrete Frist sind der Zugang des Bescheids und die enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung zu prüfen.

Auch wenn zunächst ein kurzer Widerspruch zur Fristwahrung möglich sein kann, sollte die Begründung auf einer sorgfältigen Prüfung des Bescheids, der Verwaltungsakte und der vorhandenen medizinischen oder wirtschaftlichen Unterlagen beruhen.

So unterstützen wir Sie

  • Prüfung von Bescheiden und Gutachten
  • Akteneinsicht beim zuständigen Leistungsträger
  • Einlegung und Begründung des Widerspruchs
  • Kommunikation mit Behörden und Sozialversicherungsträgern
  • Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren
  • Prüfung eines gerichtlichen Eilverfahrens bei dringendem Handlungsbedarf

Ihre Fachanwältin für Sozialrecht

Rechtsanwältin Maike Roters ist seit 2009 anwaltlich tätig und Fachanwältin für Sozialrecht sowie Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät Privatpersonen, Selbstständige, Arbeitgeber und Leistungserbringer außergerichtlich und vertritt ihre Mandantinnen und Mandanten vor den Sozialgerichten.

Die Kombination von Sozialrecht und Arbeitsrecht ermöglicht eine umfassende Betrachtung von Fällen, in denen sich beide Rechtsgebiete überschneiden – etwa bei Krankheit, Kündigung, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderung oder der Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses.

Beratung in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg

Sie haben einen ablehnenden Bescheid erhalten oder benötigen eine rechtliche Einschätzung zu einem sozialrechtlichen Problem? Vereinbaren Sie einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte.

Telefon: 06151 / 6292300
E-Mail: info@kanzlei-roters.de
Anfahrt: Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg

Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.