Ein strafrechtlicher Vorwurf kann erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Folgen haben. Wer eine polizeiliche Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhält, sollte deshalb besonnen handeln und die rechtliche Situation möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Beschuldigt in einem Strafverfahren: Was ist jetzt wichtig?
Beschuldigte haben das Recht, zur Sache zu schweigen und bereits vor einer Vernehmung anwaltlichen Rat einzuholen. Aus der Ausübung des Schweigerechts darf nicht ohne Weiteres auf eine Schuld geschlossen werden.
Eine vorschnelle Aussage kann die spätere Verteidigung erschweren. Häufig ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt, welche Aussagen, Unterlagen oder sonstigen Beweismittel den Ermittlungsbehörden vorliegen. Eine Entscheidung darüber, ob und in welcher Form eine Einlassung sinnvoll ist, sollte daher möglichst erst nach Kenntnis des Akteninhalts getroffen werden.
Erste Verhaltenshinweise
- Bewahren Sie Ruhe und leisten Sie keinen Widerstand gegen behördliche Maßnahmen.
- Machen Sie keine vorschnellen Angaben zum Tatvorwurf.
- Unterschreiben Sie keine inhaltlichen Erklärungen, die Sie nicht geprüft haben.
- Vernichten oder verändern Sie keine Unterlagen oder digitalen Daten.
- Notieren Sie Fristen und bewahren Sie sämtliche Schreiben und Unterlagen auf.
- Nehmen Sie möglichst frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Polizeiliche Vorladung erhalten
Eine polizeiliche Vorladung bedeutet zunächst, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird oder Sie zu einem Tatvorwurf befragt werden sollen. Als Beschuldigter müssen Sie einer allein von der Polizei ausgesprochenen Vorladung grundsätzlich nicht folgen.
Anders kann es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht sein. Auch dann bleibt jedoch das Recht bestehen, zur Sache zu schweigen. Ignorieren Sie entsprechende Ladungen deshalb nicht, sondern lassen Sie rechtzeitig prüfen, wie darauf zu reagieren ist.
Die Verteidigung kann zunächst Akteneinsicht beantragen, den bisherigen Ermittlungsstand bewerten und anschließend mit Ihnen entscheiden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder weiter geschwiegen werden sollte.
Hausdurchsuchung und Beschlagnahme
Eine Durchsuchung der Wohnung oder der Geschäftsräume ist für Betroffene regelmäßig eine erhebliche Belastung. Wichtig ist, ruhig zu bleiben und keinen körperlichen Widerstand zu leisten. Eine freiwillige Zustimmung zu weitergehenden Maßnahmen sollte nicht vorschnell erklärt werden.
Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss oder die Grundlage der Maßnahme zeigen und ermöglichen Sie eine schnelle Kontaktaufnahme mit der Verteidigung. Dokumentieren Sie nach Möglichkeit, welche Räume durchsucht und welche Gegenstände oder Daten sichergestellt wurden.
- Durchsuchungsbeschluss und Umfang der Maßnahme prüfen
- Keine Angaben zum Tatvorwurf machen
- Keine freiwillige Zustimmung ohne vorherige Prüfung erklären
- Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände verlangen
- Ablauf und beteiligte Personen dokumentieren
- Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Maßnahme prüfen lassen
Ablauf eines Strafverfahrens
Ein Strafverfahren kann aus mehreren Abschnitten bestehen. Eine frühzeitige Verteidigung ist sinnvoll, weil bereits im Ermittlungsverfahren wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt werden.
1. Ermittlungsverfahren
Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Dazu können Zeugen vernommen, Unterlagen ausgewertet, Durchsuchungen durchgeführt und Sachverständigengutachten eingeholt werden.
Nach Akteneinsicht kann die Verteidigung den Ermittlungsstand bewerten, entlastende Gesichtspunkte herausarbeiten und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Das Ermittlungsverfahren kann mit einer Einstellung, einem Strafbefehl oder der Erhebung einer Anklage enden.
2. Zwischen- und Hauptverfahren
Erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, prüft das Gericht zunächst, ob das Hauptverfahren eröffnet wird. Im gerichtlichen Verfahren werden die erhobenen Vorwürfe und Beweismittel behandelt. Die Verteidigung kann Beweisanträge stellen, Zeugen befragen und rechtliche Einwände vorbringen.
3. Rechtsmittelverfahren
Nach einem Urteil ist zu prüfen, ob Berufung oder Revision in Betracht kommt. Welches Rechtsmittel zulässig und sinnvoll ist, hängt unter anderem vom zuständigen Ausgangsgericht, dem Inhalt der Entscheidung und möglichen Rechts- oder Verfahrensfehlern ab. Dabei gelten kurze Fristen.
4. Strafvollstreckung
Nach Rechtskraft einer Entscheidung können Fragen zur Zahlung einer Geldstrafe, zu Bewährungsauflagen, zur Strafaussetzung oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe entstehen. Auch in dieser Phase kann anwaltliche Unterstützung erforderlich sein.
Strafbefehl erhalten: Zweiwochenfrist beachten
Mit einem Strafbefehl kann eine strafrechtliche Verurteilung ohne vorherige Hauptverhandlung erfolgen. Er kann insbesondere eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder weitere Rechtsfolgen enthalten.
Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Ohne rechtzeitigen Einspruch wird der Strafbefehl regelmäßig rechtskräftig und steht einem Urteil gleich.
Der Einspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einzelne Punkte, beispielsweise die Höhe der Tagessätze oder bestimmte Rechtsfolgen, beschränkt werden. Ob eine Beschränkung sinnvoll ist, sollte erst nach Prüfung des Strafbefehls und des Akteninhalts entschieden werden.
Untersuchungshaft und Haftbefehl
Wurde ein Haftbefehl erlassen oder befindet sich ein Angehöriger in Untersuchungshaft, ist schnelles Handeln erforderlich. Untersuchungshaft setzt neben einem dringenden Tatverdacht grundsätzlich einen gesetzlichen Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme voraus.
Die Verteidigung kann die Voraussetzungen des Haftbefehls prüfen und beurteilen, ob eine Haftprüfung, Haftbeschwerde oder eine Außervollzugsetzung gegen geeignete Auflagen in Betracht kommt.
Unsere Tätigkeitsbereiche im Strafrecht
Wir beraten und verteidigen in unterschiedlichen strafrechtlichen Verfahren. Ob und welche Verteidigungsstrategie geeignet ist, hängt vom Tatvorwurf, dem Verfahrensstand, der Beweislage und den persönlichen Auswirkungen des Verfahrens ab.
- Allgemeines Strafrecht
- Körperverletzungs- und Gewaltdelikte
- Diebstahl, Unterschlagung und Sachbeschädigung
- Betrug und Untreue
- Jugendstrafrecht
- Kapitalstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Betäubungsmittel- und Medizinalcannabisstrafrecht
- Strafbefehlsverfahren
- Berufung und Revision
- Strafvollstreckung und Bewährungsfragen
Jugendstrafrecht
Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das Verfahren kann dennoch erhebliche Folgen für Jugendliche, Heranwachsende und ihre Familien haben. Neben dem Tatvorwurf sind die persönliche Entwicklung, das soziale Umfeld und die weitere Lebensplanung von besonderer Bedeutung.
Eine frühzeitige Beratung kann helfen, die Verfahrenssituation zu verstehen, geeignete erzieherische Maßnahmen vorzubereiten und unnötige Nachteile für Ausbildung oder Beruf zu vermeiden.
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafverfahren können nicht nur zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen. Zusätzlich können die Fahrerlaubnis entzogen, eine Sperrfrist angeordnet oder berufsrechtliche Folgen ausgelöst werden.
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung
- Entziehung und Beschlagnahme der Fahrerlaubnis
Pflichtverteidigung und Wahlverteidigung
Beschuldigte können grundsätzlich eine Verteidigung ihrer Wahl beauftragen. In gesetzlich bestimmten Fällen ist eine notwendige Verteidigung vorgesehen. Dann kann das Gericht eine Pflichtverteidigung bestellen.
Eine Pflichtverteidigung ist nicht automatisch kostenfrei. Ob die Voraussetzungen für eine notwendige Verteidigung vorliegen und welche Kostenfolgen entstehen können, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Frühzeitige und individuelle Strafverteidigung
Eine sachgerechte Strafverteidigung beginnt mit einer sorgfältigen Analyse des Tatvorwurfs und der Ermittlungsakte. Auf dieser Grundlage können die Beweislage, mögliche Verfahrensfehler und die persönlichen Folgen unterschiedlicher Vorgehensweisen bewertet werden.
Je nach Fall kann das Ziel darin bestehen, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, den Tatvorwurf zu begrenzen, entlastende Beweismittel einzubringen oder die Interessen des Mandanten in einer Hauptverhandlung konsequent zu vertreten. Ein bestimmtes Ergebnis kann dabei nicht seriös versprochen werden.
Anwaltliche Unterstützung im Strafrecht in Groß-Gerau und Darmstadt
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten? Ihre Wohnung oder Geschäftsräume wurden durchsucht oder Gegenstände beschlagnahmt? Nehmen Sie möglichst frühzeitig Kontakt mit der MR Kanzlei auf.
Telefon: 06151 / 6292300
E-Mail: info@kanzlei-roters.de
Anfahrt: Kanzleistandorte und Anfahrt
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.