Ein Verkehrsunfall, Bußgeldbescheid oder drohender Entzug der Fahrerlaubnis kann erhebliche finanzielle und persönliche Folgen haben. Im Verkehrsrecht gelten häufig kurze Fristen. Deshalb sollten Betroffene ihre rechtliche Situation möglichst frühzeitig prüfen lassen.
Die MR Kanzlei berät und vertritt Privatpersonen, Berufskraftfahrer und Unternehmen im Verkehrsunfallrecht, Bußgeldrecht, Fahrerlaubnisrecht und Verkehrsstrafrecht. Persönliche Beratungstermine sind in Darmstadt, Groß-Gerau und Aschaffenburg möglich.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene rechtliche Bereiche. Nach einem Verkehrsunfall geht es vor allem um die Regulierung von Personen- und Sachschäden. Bei einem Bußgeldbescheid oder strafrechtlichen Vorwurf stehen dagegen mögliche Geldbußen, Punkte, Fahrverbote oder der Verlust der Fahrerlaubnis im Mittelpunkt.
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheid und Ordnungswidrigkeiten
- Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße
- Rotlichtverstöße und Handynutzung
- Punkte und Fahrverbot
- Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
- Verkehrsstrafrecht
- Autokauf, Leasing und Kfz-Werkstattrecht
Verkehrsunfall: Was ist jetzt zu tun?
Nach einem Verkehrsunfall sollten zunächst die Unfallstelle gesichert, verletzte Personen versorgt und erforderlichenfalls Polizei und Rettungsdienst verständigt werden. Soweit möglich, sollten Unfallort, Fahrzeugpositionen, Schäden und Spuren fotografisch dokumentiert werden.
Tauschen Sie die erforderlichen Personal-, Fahrzeug- und Versicherungsdaten aus. Vermeiden Sie jedoch vorschnelle Erklärungen zur Schuldfrage. Die Haftungsverteilung hängt häufig von mehreren Umständen ab und kann erst nach Prüfung des Unfallhergangs und der vorhandenen Beweismittel zuverlässig beurteilt werden.
Mögliche Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
- Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Wertminderung des Fahrzeugs
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Verdienst- und Erwerbsausfall
- Haushaltsführungsschaden
- Weitere unfallbedingte Aufwendungen
Welche Positionen ersetzt werden können, hängt vom Unfallhergang, der Haftungsverteilung und dem konkret entstandenen Schaden ab. Bei einer Mithaftung können Ansprüche nur anteilig bestehen.
Unfallregulierung mit der Versicherung
Nach einem Unfall prüft die gegnerische Haftpflichtversicherung nicht nur den Unfallhergang, sondern auch die Höhe der geltend gemachten Schäden. Dabei entstehen häufig Streitigkeiten über Reparaturkosten, Restwert, Vorschäden, Mietwagenkosten oder die Dauer des Nutzungsausfalls.
Wir übernehmen die Kommunikation mit Versicherungen, Werkstätten, Sachverständigen und weiteren Beteiligten. Dabei prüfen wir sowohl die Haftungsfrage als auch die einzelnen Schadenspositionen.
Ob die Kosten der anwaltlichen Vertretung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind, richtet sich insbesondere nach der Haftungsverteilung. Bei vollständiger Haftung der Gegenseite können erforderliche Rechtsverfolgungskosten grundsätzlich Teil des ersatzfähigen Schadens sein.
Bußgeldbescheid und Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsverstöße können zu einer Geldbuße, Punkten im Fahreignungsregister oder einem Fahrverbot führen. Für Berufskraftfahrer und Personen, die beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, können bereits einzelne Maßnahmen erhebliche Auswirkungen haben.
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Abstandsverstoß
- Rotlichtverstoß
- Handynutzung während der Fahrt
- Vorfahrt- und Abbiegeverstoß
- Verstoß gegen die Gurtpflicht
- Überladung und Ladungssicherung
- Fahrtenbuchauflage
Nach Akteneinsicht können unter anderem Messunterlagen, Fahreridentifizierung, Verfahrensablauf und mögliche Rechtsfolgen geprüft werden. Erst anschließend lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch sinnvoll erscheint.
Bußgeldbescheid erhalten: Zweiwochenfrist beachten
Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, kann der Bescheid rechtskräftig werden.
Bewahren Sie deshalb den Umschlag und den Bußgeldbescheid auf und notieren Sie das Zustellungsdatum. Der Einspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt werden. Ob eine vollständige oder beschränkte Anfechtung sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Anhörungsbogen erhalten
Ein Anhörungsbogen wird häufig versandt, bevor die Behörde einen Bußgeldbescheid erlässt. Betroffene sind grundsätzlich nicht verpflichtet, sich selbst zum vorgeworfenen Verkehrsverstoß zu belasten.
Vorschnelle Angaben zur Fahrereigenschaft oder zum Tatvorwurf können die weitere Verteidigung beeinflussen. Welche Angaben gemacht werden müssen und ob eine Stellungnahme sinnvoll ist, sollte anhand des konkreten Verfahrens geprüft werden.
Fahrverbot und Punkte in Flensburg
Neben einer Geldbuße können Verkehrsverstöße Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot zur Folge haben. Mehrere Eintragungen können sich auf die Fahrerlaubnis auswirken.
Ob ein Fahrverbot rechtmäßig angeordnet wurde und ob im Einzelfall besondere Umstände berücksichtigt werden können, muss anhand der Tat, möglicher Vorbelastungen und der persönlichen Situation geprüft werden. Ein Wegfall des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße ist keine automatische Folge beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein.
- Prüfung drohender Punkte und Fahrverbote
- Berufliche und persönliche Auswirkungen
- Rechtmäßigkeit der Messung
- Augenblicksversagen und besondere Tatumstände
- Beginn und Vollstreckung des Fahrverbots
Fahrerlaubnisrecht und MPU
Das Fahrerlaubnisrecht betrifft die behördliche Berechtigung, Kraftfahrzeuge zu führen. Es ist vom befristeten Fahrverbot zu unterscheiden. Wird die Fahrerlaubnis entzogen, erlischt die Fahrberechtigung und muss gegebenenfalls neu beantragt werden.
Zweifel an der Fahreignung können beispielsweise durch Alkohol, Drogen, Medikamente, Erkrankungen, wiederholte Verkehrsverstöße oder eine hohe Zahl von Punkten entstehen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann Auskünfte, ärztliche Gutachten oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen.
- Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
- Anordnung einer MPU
- Ärztliche und medizinisch-psychologische Gutachten
- Alkohol, Drogen und Medikamente im Straßenverkehr
- Punkte und Maßnahmen des Fahreignungs-Bewertungssystems
- Fahrerlaubnis auf Probe
- Ausländische Fahrerlaubnisse
Behördliche Schreiben enthalten häufig Fristen. Werden diese versäumt, kann dies die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich einschränken. Nehmen Sie daher möglichst frühzeitig rechtlichen Rat in Anspruch.
Verkehrsstrafrecht
Bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann neben einem Bußgeldverfahren ein Strafverfahren eingeleitet werden. Zusätzlich zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe können die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist drohen.
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
- Nötigung im Straßenverkehr
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Als Beschuldigter haben Sie das Recht, zur Sache zu schweigen. Eine Einlassung sollte möglichst erst erfolgen, wenn der Tatvorwurf und der Inhalt der Ermittlungsakte bekannt sind.
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Nach einem Verkehrsunfall genügt es nicht, lediglich einen Zettel mit den eigenen Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen. Unfallbeteiligte müssen die erforderlichen Feststellungen ermöglichen oder – wenn niemand anwesend ist – eine nach den Umständen angemessene Zeit warten.
Die rechtliche Bewertung hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab. Wurde ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet, sollten Sie keine vorschnelle Aussage machen und zeitnah rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Autokauf, Leasing und Kfz-Werkstattrecht
Rechtliche Probleme können nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch beim Kauf, Leasing oder bei der Reparatur eines Fahrzeugs entstehen. Häufig geht es um technische Mängel, nicht offenbarte Vorschäden, fehlerhafte Reparaturen oder streitige Kosten.
- Mängel am Neu- oder Gebrauchtwagen
- Unfallschäden und fehlerhafte Fahrzeugangaben
- Nacherfüllung, Minderung und Rücktritt
- Leasingvertrag und Fahrzeugrückgabe
- Fehlerhafte Werkstattleistungen
- Streit über Reparatur- und Werkstattkosten
Anwaltliche Unterstützung im Verkehrsrecht
Wir prüfen die rechtliche Ausgangslage, erläutern Ihnen die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und übernehmen die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung. Dabei berücksichtigen wir neben dem konkreten Verfahren auch mögliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis, Ihren Beruf und Ihren Versicherungsschutz.
Sie hatten einen Verkehrsunfall, haben einen Bußgeldbescheid erhalten oder benötigen Unterstützung in einer Fahrerlaubnisangelegenheit? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in Darmstadt, Groß-Gerau oder Aschaffenburg.
Telefon: 06151 / 6292300
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Anfahrt: Kanzleistandorte und Anfahrt
Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Einzelfalls.